Seit 2006 Aktiv in der Softwareentwicklung
100 % Hosting in Deutschland
NRW+ Kunden in NRW und bundesweit
Langfristig Partnerschaften statt Projektgeschäft

Dokumente, Fristen, Kommunikation verbunden

Kanzleien arbeiten mit sensiblen Daten, engen Fristen und hohen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit. Standardlösungen passen selten – wir entwickeln Systeme, die auf kanzleitypische Anforderungen zugeschnitten sind.

  • Datenschutzkonformer Betrieb in Deutschland
  • Klare Zugriffsrechte und Audit-Trails
  • Integration bestehender Kanzleisoftware
  • Strukturierte Dokumentenverwaltung
Software für Kanzleien

Typische Lösungen für Kanzleien

Aus unserer Praxis: Systeme, die im Kanzleialltag eingesetzt werden.

Mandantenportal

Sicherer Datenaustausch zwischen Kanzlei und Mandant. Keine unverschlüsselten E-Mail-Anhänge mehr.

Dokumentenprozesse

Automatische Erstellung, Versionierung und Ablage von Schreiben, Verträgen und Bescheiden.

Fristenverwaltung

Digitale Wiedervorlagen und Fristenkalender mit Eskalation bei Nichteinhaltung.

KI für Steuerberater

Kaum eine Berufsgruppe verwaltet so viel Vertrauliches wie ein Steuerberater: Gehälter, Bilanzen, Kontobewegungen, die ganze finanzielle Lage eines Mandanten. Für den Umgang damit gilt nicht nur die DSGVO, sondern die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht aus § 57 StBerG, strafbewehrt über § 203 StGB.

Genau das macht öffentliche KI-Dienste heikel. Wer Mandantendaten in ChatGPT eingibt, gibt sie an einen Dritten weiter – und bei einem US-Anbieter zusätzlich außer Landes. Eine KI, die auf Ihrem eigenen Server läuft, hat dieses Problem nicht: Die Daten bleiben in der Kanzlei.

Ein verbreiteter Irrtum: Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach DSGVO reicht dafür nicht. Sie deckt den Datenschutz ab, nicht die strafbewehrte Schweigepflicht. Für einen Cloud-Dienst bräuchten Sie zusätzlich eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung nach § 203 Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 62a StBerG. Bei einer KI im eigenen Haus entfällt dieser Aufwand, weil kein Dritter ins Spiel kommt.

  • Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG gewahrt – die Daten verlassen die Kanzlei nicht
  • Läuft neben Ihrer bestehenden Software, auch im DATEV-Umfeld
  • Belege einordnen, Schriftsätze vorbereiten, im eigenen Aktenbestand suchen
  • Betrieb auf eigener Hardware oder auf einem Server in Deutschland, den nur Sie nutzen

Wie eine eigene KI aufgebaut ist · warum ChatGPT dafür nicht reicht

FAQ für Kanzleien

Was Kanzleien uns vor einem Projekt am häufigsten fragen.

Ist ChatGPT in einer Kanzlei DSGVO-konform einsetzbar?

In der Standardvariante nicht ohne Weiteres: Mandantendaten würden an Server außerhalb der EU übertragen, und das Mandatsgeheimnis nach § 43a BRAO verlangt, dass Sie die Kontrolle über diese Daten behalten. Eine selbst gehostete KI löst das Problem an der Wurzel, weil die Daten die Kanzlei nie verlassen. Genau dafür bauen wir Lösungen.

Wo werden die Daten verarbeitet, wenn wir eine eigene KI einsetzen?

Ausschließlich dort, wo Sie es festlegen — auf einem Server in Deutschland oder auf Ihrer eigenen Hardware in der Kanzlei. Es gibt keine Übertragung an OpenAI, Microsoft oder einen anderen US-Anbieter. Damit bleibt die Verarbeitung im Rahmen der DSGVO und des Mandatsgeheimnisses.

Wie lange dauert die Einführung einer KI-Lösung in einer Kanzlei?

Mit rund drei bis vier Monaten sollten Sie rechnen. Wir starten dabei mit einem klar abgegrenzten Anwendungsfall — etwa der Suche im eigenen Dokumentenbestand — und nicht mit einem Großprojekt. Was danach dazukommt, entscheiden Sie nach dem, was sich im Alltag tatsächlich bewährt hat.

Was kostet eine DSGVO-konforme KI-Lösung für eine Kanzlei?

Die Hardware beginnt bei 5.500 Euro für den Einstiegsserver mit 32 GB; eine Kanzlei mit allgemeinem Chatbetrieb braucht in der Regel die 48-GB-Variante ab 10.300 Euro. Mieten können Sie die Server ab 200 Euro im Monat. Dazu kommen die Einrichtung und die Anpassung an Ihre Abläufe — was das kostet, hängt vom Umfang ab und rechnen wir im Erstgespräch offen durch. Die Hardware-Preise hängen an den Kosten für Grafikkarten und Arbeitsspeicher und können sich ändern; wir aktualisieren sie regelmäßig. Stand: Juli 2026.

Reicht eine DSGVO-Auftragsverarbeitung, um KI in der Steuerkanzlei einzusetzen?

Nein — das ist ein verbreiteter Irrtum. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO deckt den Datenschutz personenbezogener Daten ab, aber nicht die strafbewehrte Verschwiegenheitspflicht. Für einen Cloud-Dienst brauchen Steuerberater zusätzlich eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung nach § 203 Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 62a StBerG, in der der Anbieter in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Bei einer KI im eigenen Haus entfällt dieser Aufwand, weil kein Dritter beteiligt ist.

Dürfen Steuerberater KI überhaupt einsetzen — trotz Verschwiegenheitspflicht?

Ja, aber nicht mit jedem Werkzeug. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 57 StBerG, strafbewehrt über § 203 StGB, verlangt, dass Mandantendaten in Ihrer Kontrolle bleiben. Bei einem öffentlichen KI-Dienst wie ChatGPT ist das nicht gegeben — die Eingaben gehen an einen Dritten und meist ins Ausland. Läuft die KI dagegen auf Ihrem eigenen Server, verlassen die Daten die Kanzlei nicht, und der Einsatz ist berufsrechtlich sauber. Genau solche Lösungen bauen wir.

Software für Ihre Kanzlei?

Wir kennen die Anforderungen – sprechen Sie uns an.

Direkter Kontakt – ohne Umwege. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.